Meldestelle der Gemeinde Schleusegrund und Masserberg

Die Meldestelle der Gemeindeverwaltung Schleusegrund ist für alle Melde- und Ausweisangelegenheiten der Bürger der 8 Ortschaften der Gemeinde Schleusegrund und den 5 Ortschaften der Gemeinde Masserberg zuständig.

Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden.

Öffnungszeiten:

Mo 09:00 - 11:00 Uhr
Di 09:00 - 11:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 11:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Kundenbesuche in der Meldebehörde sind nur nach Terminvereinbarung möglich!
Nehmen Sie daher vorab telefonisch oder online Kontakt auf!

Bitte sehen Sie davon ab, die Meldebehörde ohne Termin aufzusuchen!

Silke Blaurock
Einwohnermeldeamt
Eisfelder Straße 11
98667 Schleusegrund OT Schönbrunn
Telefon: 036874 / 79712
E-Mail: meldestelle@schleusegrund.de

Angebotene Dienstleistungen

Einrichtung einer Auskunft- und Übermittlungssperre

Formular

 

 

 

 

Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises

Formular - Ausweis

Formular - Reisepass

 

Sie haben einen Personalausweis oder Reisepass beantragt und können diesen nicht  persönlich in der Meldestelle abholen!

Mit dieser Vollmacht können Sie einen Dritten bevollmächtigen, das Dokument  für Sie in der Meldestelle abzuholen.

 

Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

Formular

 

 

 

 

Einrichtung einer Auskunft- und Übermittlungssperre

Formular

 

 

 

 

Wohnungsgeberbescheinigung

Formular

 

 

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

 

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Eltern/Betreuer/Bevollmächtigten) zur Antragstellung eines Ausweisdokuments bei minderjährigen Antragstellern oder betreuten Personen

Formular - Ausweis

 

 

 

 

Ansprechpartner

Silke Blaurock

Eisfelder Straße 11
98667 Schleusegrund OT Schönbrunn
Tel.: 036874 79712
Mail: meldestelle@schleusegrund.de